Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehungen zwischen SeniorenRecht und unseren Klienten. Sie bilden die Grundlage für alle Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung und Rechtsvertretung für ältere Menschen. Mit der Beauftragung unserer Leistungen akzeptiert der Klient diese Bedingungen vollumfänglich. Die AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Rechtsbeziehungen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

2. Vertragsabschluss

Ein Mandatsvertrag kommt durch die schriftliche oder mündliche Auftragserteilung des Klienten und die Annahme durch SeniorenRecht zustande. Die Annahme kann ausdrücklich oder konkludent erfolgen. Bei telefonischen Erstberatungen kommt der Vertrag mit Beginn des Beratungsgesprächs zustande. Wir behalten uns vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Die Anmeldung zu unseren Informationsveranstaltungen oder Beratungsterminen kann per E-Mail, über unser Webformular, telefonisch oder persönlich erfolgen.

3. Leistungsumfang

Der konkrete Leistungsumfang wird im jeweiligen Mandatsvertrag oder der Leistungsbeschreibung definiert. Zu unseren Kernleistungen zählen:

  • Rechtliche Beratung in allen seniorenrelevanten Rechtsgebieten
  • Erstellung und Prüfung von Rechtsdokumenten (Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen, etc.)
  • Beratung zu Erbschafts- und Nachlassangelegenheiten
  • Vertretung gegenüber Behörden, Versicherungen und Dritten
  • Informationsveranstaltungen zu seniorenrechtlichen Themen
  • Mediation bei familiären Konflikten

SeniorenRecht schuldet dem Klienten keine bestimmten Ergebnisse, sondern nur die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen nach den anerkannten rechtlichen Standards. Alle Leistungen werden nach bestem Wissen und Gewissen erbracht.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Die Honorare für unsere Dienstleistungen werden entweder nach Zeitaufwand (Stundensatz) oder als Pauschalhonorar berechnet. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Zahlungsbedingungen werden individuell vereinbart. Sofern nicht anders vereinbart, gelten folgende Regelungen:

  • Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand gemäß unserer aktuellen Honorarliste
  • Zahlungsziel: 30 Tage nach Rechnungsstellung
  • Bei umfangreichen Mandaten: monatliche Zwischenabrechnung möglich
  • Auslagen und Gebühren werden separat in Rechnung gestellt

Für Erstberatungen und bestimmte Standarddienstleistungen können Pauschalpreise vereinbart werden. SeniorenRecht ist berechtigt, angemessene Vorschüsse zu verlangen.

5. Termine und Fristen

Vereinbarte Beratungstermine sind verbindlich. Bei Verhinderung bitten wir um frühzeitige Mitteilung (mindestens 24 Stunden vor dem Termin). Bei späteren Absagen oder Nichterscheinen behalten wir uns vor, eine Ausfallgebühr in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars zu berechnen. SeniorenRecht bemüht sich, alle Termine pünktlich einzuhalten, kann jedoch aus beruflichen Gründen (z.B. Gerichtstermine) zu Verzögerungen gezwungen sein. Wir werden Sie in diesem Fall umgehend informieren.

Fristen und Termine, die für die Wahrung von Rechten oder zur Vermeidung von Nachteilen beachtet werden müssen, werden dem Klienten unverzüglich mitgeteilt. Für die Einhaltung prozessualer und gesetzlicher Fristen ist SeniorenRecht nur verantwortlich, wenn der Klient alle erforderlichen Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung gestellt hat.

6. Mitwirkungspflichten des Klienten

Der Klient verpflichtet sich, SeniorenRecht alle für die Bearbeitung des Mandats erforderlichen Informationen, Unterlagen und Vollmachten rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Dies umfasst insbesondere:

  • Vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zum Sachverhalt
  • Unverzügliche Mitteilung aller für den Fall relevanten Umstände
  • Vorlage aller verfügbaren Dokumente und Beweismittel
  • Unverzügliche Mitteilung von Änderungen der Kontaktdaten

Bei unvollständiger oder verspäteter Mitwirkung des Klienten kann SeniorenRecht für dadurch entstehende Nachteile nicht haftbar gemacht werden.

7. Vertraulichkeit und Datenschutz

SeniorenRecht behandelt alle Informationen, die im Rahmen der Mandatsbeziehung bekannt werden, streng vertraulich und im Einklang mit den anwaltlichen Verschwiegenheitspflichten. Die Mitarbeiter von SeniorenRecht sind entsprechend zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Mandatserfüllung notwendig ist oder gesetzliche Pflichten bestehen.

Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer separaten Datenschutzerklärung, die integrativer Bestandteil dieser AGB ist. Der Klient stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten im für die Mandatserfüllung erforderlichen Umfang zu.

8. Haftung

SeniorenRecht haftet für eigenes Verschulden sowie für das Verschulden seiner Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung ist jedoch auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, sofern keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt werden. Bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

Die Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Jede Haftung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Der Klient wird darauf hingewiesen, dass steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Beratung nicht von dieser Mandatsvereinbarung umfasst ist, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.

9. Kündigung des Mandats

Das Mandat kann von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform. Bei einer Kündigung durch den Klienten steht SeniorenRecht das vereinbarte Honorar für die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen zu.

SeniorenRecht wird eine Kündigung nicht zur Unzeit aussprechen und bei Bedarf noch unaufschiebbare Maßnahmen im Interesse des Klienten vornehmen. Bei Kündigung des Mandats werden wir alle vom Klienten überlassenen Unterlagen zurückgeben und auf Wunsch eine Abschrift der Mandatsakte erstellen.

10. Aufbewahrung von Unterlagen

SeniorenRecht bewahrt die im Zusammenhang mit der Mandatsbearbeitung angefallenen Unterlagen für die Dauer von zehn Jahren auf. Diese Verpflichtung erlischt jedoch schon vor Beendigung dieses Zeitraums, wenn der Klient aufgefordert wurde, die Unterlagen in Empfang zu nehmen, und dieser der Aufforderung nicht innerhalb von sechs Monaten nachgekommen ist.

Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist können die Unterlagen ohne weitere Ankündigung vernichtet werden. Die Kosten für die Herausgabe von Kopien aus der Handakte auf Verlangen des Klienten trägt dieser.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen SeniorenRecht und dem Klienten gilt ausschließlich Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des internationalen Privatrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Mandatsverhältnis ist Bern, soweit gesetzlich zulässig.

12. Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Diese AGB gelten ab dem 01.01.2025 und ersetzen alle früheren Versionen.

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